





Nach einem langen Bewerbungsverfahren hat sich der Arbeitgeber endlich entschieden, und der erste Arbeitstag steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am Anfang steht oft die Probezeit. „Die Probezeit ist ein Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen“, erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin des Verbraucherportals Finanztip.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer kann individuell vereinbart werden, wie Schön erklärt. Allerdings gilt: Länger als sechs Monate darf die Probezeit nicht sein, denn dann können sich Beschäftigte auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.
Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz. Eine Besonderheit in der Probezeit: Wird einem Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund.
Wer in der Probezeit erkrankt, muss das unverzüglich dem Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vorlegen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfortzahlung. „Und in den ersten vier Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein“, erklärt Britta Beate Schön. Auch Urlaub zu nehmen ist erlaubt. Zwar haben Mitarbeiter nicht sofort den vollen Jahresurlaub zur Verfügung. Aber: In den ersten sechs Monaten erwerben Beschäftigte pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs – und den dürfen sie auch nehmen. mag
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer kann individuell vereinbart werden, wie Schön erklärt. Allerdings gilt: Länger als sechs Monate darf die Probezeit nicht sein, denn dann können sich Beschäftigte auf das Kündigungsschutzgesetz berufen.
Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz. Eine Besonderheit in der Probezeit: Wird einem Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund.
Wer in der Probezeit erkrankt, muss das unverzüglich dem Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vorlegen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfortzahlung. „Und in den ersten vier Wochen springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein“, erklärt Britta Beate Schön. Auch Urlaub zu nehmen ist erlaubt. Zwar haben Mitarbeiter nicht sofort den vollen Jahresurlaub zur Verfügung. Aber: In den ersten sechs Monaten erwerben Beschäftigte pro Monat ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs – und den dürfen sie auch nehmen. mag
Krank im Urlaub: Tage werden gutgeschrieben
Kaum lässt während des Urlaubs die Anspannung nach, liegen viele Beschäftigte krank im Bett. Wer in seinem Urlaub krank ist, bekommt die Tage aber gutgeschrieben. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Voraussetzung dafür ist: Beschäftigte müssen sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden, gegebenenfalls auch aus dem Ausland.
Außerdem müssen sie darauf achten, ab wann sie eine Krankschreibung vom Arzt einreichen müssen.
Je nach betrieblicher Regelung kann das etwa am ersten oder nach dem dritten Tag der Krankheit der Fall sein. mag
Voraussetzung dafür ist: Beschäftigte müssen sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich krankmelden, gegebenenfalls auch aus dem Ausland.
Außerdem müssen sie darauf achten, ab wann sie eine Krankschreibung vom Arzt einreichen müssen.
Je nach betrieblicher Regelung kann das etwa am ersten oder nach dem dritten Tag der Krankheit der Fall sein. mag
Perspektiven entdecken: Neustart nach dem Studienabbruch
Fast jeder dritte Student bricht sein Studium ab – so die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) aus 2017. Neben Leistungsproblemen und mangelnder Studienmotivation ist der Wunsch nach einer praktischen Tätigkeit eines der häufig genannten Motive für einen Studienabbruch. Daher überrascht es nicht, dass viele Studienabbrecher eine Ausbildung beginnen.
Für Unternehmen sind Studienabbrecher interessante Kandidaten, um ihre freien Ausbildungsplätze zu besetzen: Die fachlichen Vorkenntnisse, die Studienabbrecher bei artverwandten Berufen mitbringen, sind dabei nur eine Seite der Medaille, die erworbenen Soft-Skills während der Studienzeit die andere.
Studium haben sie gelernt, eigenständig zu sein
Studienabbrecher sind älter und gelten als reifer, bringen sie doch eine gewisse Lebenserfahrung mit. Im Studium haben sie gelernt, eigenständig zu sein und sich selbst zu organisieren. Sie suchen bewusst den Praxisbezug und gehen dementsprechend motiviert an die Ausbildung heran.
Studienabbrecher haben bei der Aufnahme einer Ausbildung den Vorteil, dass sie diese verkürzen können. „Azubis mit Abitur oder Fachhochschulreife können ihre Ausbildung in der Regel um zwölf Monate verkürzen“, erklärt Derya Gülsüm, Beraterin für Bewerber beim Ausbildungsportal AUBI-plus. Gehören Ausbildungsberuf und Studium zum gleichen Berufsfeld, wie etwa eine kaufmännische Ausbildung und BWL, taucht dank der Vorkenntnisse kein Gefühl der totalen Erneuerung auf, was den Ex-Studenten wiederum ein schnelles Einleben in die Berufswelt ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund muss ein Studienabbruch also nicht als negativ angesehen werden, sondern vielmehr als Chance für etwas Neues. Für Studenten, die mit dem Gedanken spielen, ihr Studium abzubrechen, bietet AUBI-plus jetzt eine Entscheidungshilfe in Form eines Selbsttests, der unter www.aubi-plus.de/studium/studienabbruch/neuorientierung/abrufbar ist. Aubi-plus
Für Unternehmen sind Studienabbrecher interessante Kandidaten, um ihre freien Ausbildungsplätze zu besetzen: Die fachlichen Vorkenntnisse, die Studienabbrecher bei artverwandten Berufen mitbringen, sind dabei nur eine Seite der Medaille, die erworbenen Soft-Skills während der Studienzeit die andere.
Studium haben sie gelernt, eigenständig zu sein
Studienabbrecher sind älter und gelten als reifer, bringen sie doch eine gewisse Lebenserfahrung mit. Im Studium haben sie gelernt, eigenständig zu sein und sich selbst zu organisieren. Sie suchen bewusst den Praxisbezug und gehen dementsprechend motiviert an die Ausbildung heran.
Studienabbrecher haben bei der Aufnahme einer Ausbildung den Vorteil, dass sie diese verkürzen können. „Azubis mit Abitur oder Fachhochschulreife können ihre Ausbildung in der Regel um zwölf Monate verkürzen“, erklärt Derya Gülsüm, Beraterin für Bewerber beim Ausbildungsportal AUBI-plus. Gehören Ausbildungsberuf und Studium zum gleichen Berufsfeld, wie etwa eine kaufmännische Ausbildung und BWL, taucht dank der Vorkenntnisse kein Gefühl der totalen Erneuerung auf, was den Ex-Studenten wiederum ein schnelles Einleben in die Berufswelt ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund muss ein Studienabbruch also nicht als negativ angesehen werden, sondern vielmehr als Chance für etwas Neues. Für Studenten, die mit dem Gedanken spielen, ihr Studium abzubrechen, bietet AUBI-plus jetzt eine Entscheidungshilfe in Form eines Selbsttests, der unter www.aubi-plus.de/studium/studienabbruch/neuorientierung/abrufbar ist. Aubi-plus
Digitale Tools können Azubis helfen
Digitale Tools können Jugendliche bei ihrer Ausbildung unterstützen. Darauf weist das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) hin. So würden sich beispielsweise spezielle Lernprogramme für Azubis eignen, um Lerninhalte zu erarbeiten – und zwar im individuellen Tempo. Entsprechende Software gebe sofort Rückmeldung über Lernergebnisse und könne den direkten Kontakt zum Ausbilder sinnvoll ergänzen.
Andere digitale Tools helfen laut ifaa bei konkreten Arbeitsaufgaben und ermöglichen das Austesten von eigenen Ideen. Eine Datenbrille kann beispielsweise veranschaulichen, wie eine Aufgabe an der Werkbank richtig zu lösen ist. Auch die Arbeit mit gefährlichen Stoffen können Auszubildende mit entsprechenden digitalen Mitteln erst einmal ausprobieren. Der Vorteil: Bevor sie einen Arbeitsschritt in der realen Welt ausprobieren, üben die Azubis virtuell ohne Unfallrisiko. mag
Andere digitale Tools helfen laut ifaa bei konkreten Arbeitsaufgaben und ermöglichen das Austesten von eigenen Ideen. Eine Datenbrille kann beispielsweise veranschaulichen, wie eine Aufgabe an der Werkbank richtig zu lösen ist. Auch die Arbeit mit gefährlichen Stoffen können Auszubildende mit entsprechenden digitalen Mitteln erst einmal ausprobieren. Der Vorteil: Bevor sie einen Arbeitsschritt in der realen Welt ausprobieren, üben die Azubis virtuell ohne Unfallrisiko. mag
Auf Kritik im Feedbackgespräch richtig reagieren
Wer als Auszubildender in einem Feedbackgespräch Kritik zu hören bekommt, sollte die Aussagen ernst nehmen und nicht beleidigt reagieren. Das rät die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Berufswahlmagazin auf Planet-Beruf.de. Wie klappt das am besten? Auszubildende können sich zum Beispiel die Kritikpunkte notieren, um später in Ruhe darüber nachzudenken. Wer etwas nicht nachvollziehen kann, sollte nachfragen – vielleicht kann der Vorgesetzte oder der Ausbilder seine Argumente anhand eines Beispiels deutlich machen.
Auch wenn die Rückmeldung nicht konstruktiv ist, lohnt es sich, nachzuhaken. So können Auszubildende den Chef zum Beispiel um konkrete Vorschläge dazu bitten, wie sie sich in einem kritisierten Punkt verbessern können. mag
Auch wenn die Rückmeldung nicht konstruktiv ist, lohnt es sich, nachzuhaken. So können Auszubildende den Chef zum Beispiel um konkrete Vorschläge dazu bitten, wie sie sich in einem kritisierten Punkt verbessern können. mag
Online-Bewerbung: Rückmeldung erfragen
Kaum hat man bei der Online-Bewerbung auf Senden gedrückt, ist sie meist nicht mehr einsehbar. Oft bekommen Bewerber keine direkte Rückmeldung. Wer seit einem Monat keine Antwort erhalten hat, könne beim Unternehmen anrufen und nachfragen. Das rät die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Berufswahlmagazin auf Planet-Beruf.de. Möglicherweise sei in einem solchen Fall beim Versenden etwas schiefgegangen.
Erhält ein Bewerber direkt eine Fehlermeldung, dass der Empfänger nicht erreichbar ist, empfiehlt es sich, die angegebene E-Mail-Adresse sowie den Anhang zu überprüfen. mag
Erhält ein Bewerber direkt eine Fehlermeldung, dass der Empfänger nicht erreichbar ist, empfiehlt es sich, die angegebene E-Mail-Adresse sowie den Anhang zu überprüfen. mag
Sicherheitsschuhe: Bei Auswahl beraten lassen
Wer bei der Arbeit Sicherheitsschuhe trägt, sollte sich bei der Auswahl beraten lassen. Das raten die Experte der Zeitschrift „etem – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung“. Die Beratung kann zum Beispiel ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen. Sie können sicherstellen, dass die Schuhe den nötigen Tragekomfort für Beschäftigte bieten.
Ein Sicherheitsschuh sollte eine möglichst sehr biegsame Sohle mit genügend Profil haben. mag
Ein Sicherheitsschuh sollte eine möglichst sehr biegsame Sohle mit genügend Profil haben. mag